Honorar und Kosten
Die Vergütung erfolgt im Regelfall gemäß RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), aber kann auch durch eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit Zeit‐ oder Pauschalhonorar geregelt werden.
Wir sind selbstverständlich auch für Sie im Rahmen der Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe tätig.
Die Frage der für Ihren Fall anfallenden Kosten, bzw. deren Finanzierung, wird mit Ihnen gerne vorab geklärt.